Ankaufsprofil

Eigentumswohnung verkaufen

Ob geerbt, vermietet oder nach einem Umzug leer: Wir kaufen Eigentumswohnungen vom Apartment bis zur großen Wohnung, ohne Inserat und ohne Besichtigungsrunden.

Kurz gesagt: Utzschneider Immobilien kauft Eigentumswohnungen in Schwaben, im Allgäu und im westlichen Oberbayern direkt für den eigenen Bestand, vermietet oder leer, einzeln oder mehrere Einheiten. Bestehende Mietverträge werden übernommen, eine Maklerprovision fällt nicht an. Prüfung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.

Welche Wohnungen wir kaufen

  • Vermietete Wohnungen: Der Mietvertrag läuft einfach weiter
  • Leere Wohnungen, etwa nach einem Umzug, einem Erbfall oder dem Wechsel ins Pflegeheim
  • Apartments und kleine Wohnungen ebenso wie große Familienwohnungen
  • Mehrere Einheiten, im selben Haus oder in verschiedenen Häusern
  • Wohnungen mit Sanierungsbedarf in der Wohnung selbst oder im Haus
  • Wohnungen mit Wohnrecht oder Nießbrauch, mit eingetragenem Recht

Was beim Verkauf einer Eigentumswohnung anders ist

Mit der Wohnung verkaufen Sie auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, also an Dach, Fassade, Treppenhaus und Grundstück. Käufer möchten deshalb wissen, wie es um das ganze Haus steht: Was steht in der Teilungserklärung, wie hoch sind Hausgeld und Erhaltungsrücklage, und welche Arbeiten hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen? Oft muss der Verwalter dem Verkauf zustimmen (§ 12 WEG). Ist die Wohnung vermietet, geht der Mietvertrag auf den Käufer über (§ 566 BGB).

Warum Eigentümer an uns verkaufen

Viele Käufer suchen eine Wohnung zum Selbstbewohnen. Für vermietete Wohnungen kommen dagegen vor allem Kapitalanleger infrage. Wir kaufen vermietete und leere Wohnungen für unseren eigenen Bestand. Es gibt keine Fotos im Internet, keine Besichtigungen mit Fremden in Ihrer Wohnung oder bei Ihrem Mieter, und fehlende Unterlagen klären wir auf Wunsch direkt mit der Hausverwaltung.

Häufige Fragen

Kaufen Sie auch kleine Wohnungen?

Ja, vom Ein-Zimmer-Apartment bis zur großen Familienwohnung.

Was ist, wenn eine Sonderumlage beschlossen ist?

Das ist kein Hindernis. Wir sehen uns die Beschlüsse an und berücksichtigen beschlossene Kosten offen im Angebot.

Muss ich meinen Mieter vorher informieren?

Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Besichtigungen müssen aber rechtzeitig abgesprochen werden. Wir stimmen den Termin mit Ihnen und Ihrem Mieter ab.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 02.11.2026.

Ankaufsanfrage

Wohnung anbieten

In wenigen Schritten, ohne Unterlagen. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und geben sie nicht weiter.

Schritt 1 von 5

Was möchten Sie verkaufen?

Diskret: Ihre Anfrage geht nur an uns. Kein Inserat, keine Weitergabe.

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