Ratgeber

Eigentumswohnung verkaufen: das ist anders

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, verkauft nicht nur die Wohnung, sondern auch einen Anteil am ganzen Haus. Das bringt ein paar Besonderheiten mit sich.

Kurz gesagt: Beim Verkauf einer Eigentumswohnung gehören Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und der Stand der Erhaltungsrücklage zu den wichtigsten Unterlagen. Oft muss der Verwalter dem Verkauf zustimmen (§ 12 WEG). Utzschneider Immobilien kauft Eigentumswohnungen direkt, vermietet oder leer.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Zur Eigentumswohnung gehören das Sondereigentum an der Wohnung selbst und ein Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, etwa an Dach, Fassade, Treppenhaus und Grundstück. Was wozu gehört, regelt die Teilungserklärung. Über das Gemeinschaftseigentum entscheidet die Eigentümergemeinschaft.

Verwalterzustimmung

In vielen Teilungserklärungen ist vereinbart, dass der Verwalter oder die Gemeinschaft einem Verkauf zustimmen muss (§ 12 WEG). Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der Notar holt sie nach der Beurkundung ein.

Hausgeld, Rücklage und Beschlüsse

Käufer möchten wissen, was die Wohnung laufend kostet und welche Ausgaben anstehen. Deshalb sind wichtig:

  • Hausgeld: die monatlichen Vorauszahlungen an die Gemeinschaft.
  • Erhaltungsrücklage: Sie zeigt, wie gut die Gemeinschaft für Reparaturen vorgesorgt hat.
  • Protokolle und Beschlüsse: Sie zeigen, ob Sanierungen beschlossen oder diskutiert wurden und ob eine Sonderumlage droht.

Vermietete Eigentumswohnung

Ist die Wohnung vermietet, geht der Mietvertrag auf den Käufer über (§ 566 BGB). Wurde die Wohnung erst nach Einzug des Mieters zur Eigentumswohnung und wird jetzt erstmals verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Mehr dazu auf der Seite zur vermieteten Immobilie.

Wie wir Eigentumswohnungen kaufen

Wir kaufen kleine und große Eigentumswohnungen, vermietet oder leer, auch wenn im Haus größere Arbeiten anstehen. Fehlende Unterlagen klären wir auf Wunsch direkt mit der Hausverwaltung.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Hausgeld im Verkaufsmonat?

Das regelt der Kaufvertrag. Üblich ist, dass ab dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten der Käufer zahlt.

Was passiert mit einer bereits beschlossenen Sonderumlage?

Auch das regelt der Kaufvertrag. Wichtig ist, sie offen anzusprechen, damit sie im Preis berücksichtigt werden kann.

Kaufen Sie auch mehrere Wohnungen im selben Haus?

Ja, gern auch mehrere Einheiten zusammen.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.

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