Ratgeber
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Für einen Verkauf kommen einige Papiere zusammen. Die gute Nachricht: Vieles liegt bei Ihnen oder der Hausverwaltung bereits vor, und für eine erste Anfrage brauchen Sie noch nichts davon.
Kurz gesagt: Für den Verkauf einer Immobilie werden vor allem Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Pläne und Wohnflächen benötigt, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Für die erste Anfrage bei Utzschneider Immobilien genügen ein paar Eckdaten.
Für jede Immobilie
- Grundbuchauszug: zeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen. Ein aktueller Auszug ist beim Grundbuchamt erhältlich, der Notar holt ihn ohnehin ein.
- Energieausweis: gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf, spätestens bei der Besichtigung vorzulegen (§ 80 GModG).
- Flurkarte und Lageplan: beim Vermessungsamt erhältlich.
- Baupläne, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung: oft im Haus, bei der Gemeinde oder beim Bauamt.
- Nachweise über Modernisierungen: Rechnungen für Heizung, Dach, Fenster, Leitungen.
- Gebäudeversicherung: Police und letzte Beitragsrechnung.
- Angaben zu Krediten: Name der Bank und Ansprechpartner für die Löschung von Grundschulden.
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre
- Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
- Stand der Erhaltungsrücklage
- Beschlusssammlung, falls vorhanden
- Kontaktdaten der Hausverwaltung
Die meisten dieser Unterlagen erhalten Sie von der Hausverwaltung.
Zusätzlich bei vermieteten Objekten
- Mieterliste mit Wohnflächen, Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Mietbeginn
- Mietverträge samt Nachträgen
- Nachweise zu Kautionen
- letzte Nebenkostenabrechnung
Bei besonderen Situationen
- Erbe: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Vertretung: Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis
- Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Nachweis des aktuellen Erbbauzinses
- Denkmal: Bescheide der Denkmalbehörde, falls vorhanden
Was Sie für eine Anfrage bei uns brauchen
Nichts davon. Für eine erste Einschätzung genügen Objektart, Ort und ein paar Eckdaten. Wenn das Objekt grundsätzlich passt, sagen wir Ihnen genau, welche Unterlagen wir für das Angebot und den Notar brauchen, und helfen beim Zusammenstellen.
Häufige Fragen
Was, wenn Unterlagen fehlen?
Das ist häufig, besonders bei Erbschaften. Vieles lässt sich bei Bauamt, Vermessungsamt oder Hausverwaltung nachfordern.
Brauche ich ein Wertgutachten?
Für einen Verkauf ist es nicht vorgeschrieben. Ob es sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab, etwa in einer Erbengemeinschaft.
Wer besorgt den Grundbuchauszug?
Den holt der Notar für den Vertrag ohnehin ein.
Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.
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