Ratgeber

Energieausweis beim Verkauf

Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht, auch ohne Inserat und auch beim Direktverkauf. Das sollten Sie wissen.

Kurz gesagt: Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung verkauft, muss dem Käufer spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und ihn nach Vertragsschluss übergeben (§ 80 GModG). Es gibt Verbrauchs- und Bedarfsausweise, beide sind in der Regel zehn Jahre gültig.

Wann der Ausweis vorliegen muss

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) verlangt beim Verkauf eines bebauten Grundstücks oder einer Eigentumswohnung einen Energieausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Er muss dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, ein deutlich sichtbarer Aushang genügt. Gibt es keine Besichtigung, ist er unverzüglich vorzulegen, spätestens wenn der Interessent danach fragt. Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält der Käufer den Ausweis oder eine Kopie (§ 80 Abs. 4 GModG).

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

  • Verbrauchsausweis: beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Er ist günstiger, hängt aber vom Verhalten der Bewohner ab.
  • Bedarfsausweis: wird aus den Daten des Gebäudes berechnet, etwa Dämmung, Fenster und Heizung. Er ist aufwendiger und aussagekräftiger.

Für bestimmte ältere, kleinere Wohngebäude schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor. Bei Eigentumswohnungen gilt in der Regel der Ausweis für das ganze Gebäude, den die Hausverwaltung hat.

Gültigkeit

Energieausweise sind zehn Jahre gültig (§ 79 GModG). Prüfen Sie das Ausstellungsdatum, bevor Sie Interessenten einladen.

Was der Ausweis zeigt

Der Ausweis ordnet das Gebäude einer Effizienzklasse zu und nennt den Energiebedarf oder -verbrauch, den wesentlichen Energieträger und Empfehlungen für Modernisierungen. Für Käufer ist er ein erster Hinweis darauf, welche Investitionen anstehen könnten.

Und bei Anzeigen?

Wird eine Immobilie in einer kommerziellen Anzeige angeboten, müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis genannt werden (§ 87 GModG). Bei einem Direktverkauf ohne Inserat entfällt das, die Vorlagepflicht bei der Besichtigung bleibt.

Häufige Fragen

Was kostet ein Energieausweis?

Das hängt von Art und Gebäude ab. Ein Verbrauchsausweis ist meist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis. Holen Sie sich ein Angebot von einem Energieberater.

Was, wenn kein Energieausweis da ist?

Lassen Sie rechtzeitig einen erstellen. Bei einem Verkauf an uns besprechen wir, wie das schnell geht.

Gilt die Pflicht auch für denkmalgeschützte Gebäude?

Für Baudenkmäler gelten Ausnahmen (§ 79 Abs. 4 GModG). Fragen Sie im Einzelfall nach.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.

Ankaufsanfrage

Objekt unverbindlich anbieten

Fünf kurze Schritte, keine Unterlagen nötig. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Anrufen Objekt anbieten