Lexikon
Energieausweis
Kurz gesagt: Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes. Beim Verkauf muss er spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) unterscheidet den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch beruht, und den Bedarfsausweis, der aus den Gebäudedaten berechnet wird. Beide ordnen das Gebäude einer Effizienzklasse zu und enthalten Empfehlungen für Modernisierungen. Energieausweise sind zehn Jahre gültig (§ 79 GModG).
Beim Verkauf eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung muss der Verkäufer dem Interessenten den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und ihn nach Vertragsschluss übergeben (§ 80 GModG). Das gilt auch beim Direktverkauf ohne Inserat.
Ausführlicher im Ratgeber zum Energieausweis beim Verkauf.
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