Lexikon
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Kurz gesagt: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude, an Heizungen und an Energieausweise. Seit dem 29. Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Das GEG gilt seit 2020 und hat frühere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung zusammengeführt. Mit der Reform im Juli 2026 wurde es in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Dabei entfielen unter anderem die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen und das Betriebsverbot für ältere Heizkessel. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten stattdessen steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe.
Für bestehende Gebäude bleiben einzelne Nachrüstpflichten, etwa zur Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG) und ungedämmter Leitungen in unbeheizten Räumen (§ 69 GModG), sowie Anforderungen, wenn Bauteile erneuert werden (§ 36 GModG). Welche Pflichten für ein konkretes Gebäude gelten, hängt von Baujahr, Nutzung und Zustand ab. Einen Überblick geben Energieberater und Schornsteinfeger.
Beim Verkauf ist vor allem die Pflicht zum Energieausweis wichtig (§ 80 GModG).
Quellen
Ankaufsanfrage
Objekt unverbindlich anbieten
Fünf kurze Schritte, keine Unterlagen nötig. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
