Lexikon

Teilungserklärung

Kurz gesagt: Die Teilungserklärung ist die Urkunde, mit der ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird.

Mit der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, die jeweils mit Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden sind (§ 8 WEG). Für jede Wohnung wird danach ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt.

Zur Teilungserklärung gehören meist der Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Oft enthält sie auch die Gemeinschaftsordnung mit Regeln für das Zusammenleben, etwa zur Nutzung, zur Kostenverteilung oder zur Frage, ob der Verwalter einem Verkauf zustimmen muss.

Beim Verkauf gehört die Teilungserklärung zu den wichtigsten Unterlagen einer Eigentumswohnung. Käufer sehen darin, was genau zu ihrer Wohnung gehört und welche Regeln gelten. Ein Mehrfamilienhaus ohne Teilungserklärung nennt man unaufgeteilt.

Quellen

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