Lexikon
Unaufgeteiltes Mehrfamilienhaus
Kurz gesagt: Ein unaufgeteiltes Mehrfamilienhaus ist ein Haus mit mehreren Wohnungen, für das es keine Teilungserklärung gibt. Es kann nur als Ganzes verkauft werden.
Bei einem unaufgeteilten Mehrfamilienhaus gibt es im Grundbuch nur ein Grundstück, auf dem das ganze Haus steht. Einzelne Wohnungen sind rechtlich nicht selbstständig und können deshalb nicht einzeln verkauft werden.
Viele ältere Mietshäuser, die über Generationen in einer Familie geblieben sind, sind unaufgeteilt. Eine spätere Aufteilung ist möglich, erfordert aber Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und in manchen Gebieten eine Genehmigung (§ 250 BauGB).
Utzschneider Immobilien kauft unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser als Ganzes, vermietet und im heutigen Zustand. Mehr dazu im Ratgeber zum unaufgeteilten Mehrfamilienhaus.
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