Lexikon
Aufteilungsplan
Kurz gesagt: Der Aufteilungsplan ist die von der Baubehörde bestätigte Bauzeichnung, die zeigt, welche Räume zu welcher Eigentumswohnung gehören.
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, auf der alle Einheiten eines Gebäudes eingezeichnet und nummeriert sind. Räume, die zur selben Wohnung gehören, tragen dieselbe Nummer. Die Baubehörde versieht den Plan mit Unterschrift und Siegel (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG).
Zusammen mit der Teilungserklärung legt der Aufteilungsplan fest, wo das Sondereigentum einer Wohnung endet und das Gemeinschaftseigentum beginnt. Auch Kellerräume, Dachböden oder Stellplätze können darin einer Wohnung zugeordnet sein.
Beim Verkauf hilft der Aufteilungsplan, Missverständnisse zu vermeiden, etwa darüber, welcher Kellerraum zur Wohnung gehört. Stimmen tatsächliche Nutzung und Plan nicht überein, sollte das vor dem Notartermin geklärt werden.
Quellen
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