Lexikon

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Kurz gesagt: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass eine Wohnung baulich in sich abgeschlossen ist. Sie ist Voraussetzung für die Aufteilung in Eigentumswohnungen.

Damit aus einem Mehrfamilienhaus Eigentumswohnungen werden können, muss jede Wohnung in sich abgeschlossen sein. Das bedeutet vereinfacht: eigener, abschließbarer Zugang, eigene Küche oder Kochgelegenheit und eigenes Bad mit WC. Die Baubehörde bescheinigt das auf Antrag (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG).

Ältere Häuser erfüllen diese Voraussetzungen nicht immer, etwa wenn Toiletten auf dem Flur liegen oder Wohnungen über Durchgangszimmer verbunden sind. Dann sind vor einer Aufteilung Umbauten nötig.

Für Verkäufer ist die Bescheinigung nur dann ein Thema, wenn sie ihr Haus vor dem Verkauf aufteilen wollen. Wer das ganze Haus verkauft, braucht sie nicht.

Quellen

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