Ankaufsprofil

Wohn- und Geschäftshaus verkaufen

Ein Haus mit Wohnungen oben und Laden, Praxis oder Büro unten ist für viele Käufer schwer einzuschätzen. Für uns ist es ein ganz normales Objekt.

Kurz gesagt: Utzschneider Immobilien kauft Wohn- und Geschäftshäuser in Schwaben, im Allgäu und im westlichen Oberbayern direkt für den eigenen Bestand. Gekauft wird mit bestehenden Wohn- und Gewerbemietverträgen, auch mit leerer Gewerbeeinheit oder Sanierungsbedarf. Eine Maklerprovision fällt nicht an.

Welche Häuser wir kaufen

  • Häuser in Ortskernen und Innenstädten mit Läden, Gastronomie oder Dienstleistern im Erdgeschoss und Wohnungen darüber
  • Häuser mit Praxen oder Büros auf einzelnen Etagen
  • Häuser mit leerer Gewerbeeinheit, wenn der Laden schon länger leer steht
  • Gemischt genutzte Häuser mit Sanierungsbedarf
  • Unaufgeteilte und aufgeteilte Objekte

Was bei gemischt genutzten Häusern anders ist

Bei einem Wohn- und Geschäftshaus gelten für die Wohnungen die Regeln des Wohnraummietrechts, für die Gewerbeeinheiten weitgehend frei verhandelte Verträge. Beide gehen beim Verkauf auf den Käufer über (§ 566 BGB in Verbindung mit § 578 BGB). Käufer schauen deshalb genau auf Laufzeiten, Miethöhe und Zustand der Gewerbeflächen. Ein Gewerbemietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr muss schriftlich geschlossen sein (§ 550 BGB), sonst gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Hat der Eigentümer bei der Vermietung der Gewerbeflächen auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet, kann das beim Verkauf steuerliche Folgen haben. Klären Sie das bitte vorab mit Ihrem Steuerberater.

Warum Eigentümer an uns verkaufen

Viele private Käufer und manche Banken tun sich mit gemischt genutzten Häusern schwer, besonders wenn ein Laden leer steht. Wir kaufen solche Häuser für unseren eigenen Bestand und kennen die Besonderheiten. Sie müssen keine Gewerbeeinheit neu vermieten und nichts umbauen. Wir sehen uns Wohnungen und Gewerbeflächen bei einem Termin an und berücksichtigen Mietverträge und Zustand offen im Angebot.

Häufige Fragen

Kaufen Sie auch Häuser mit reiner Gewerbenutzung?

Unser Schwerpunkt sind Häuser mit Wohnungen. Reine Gewerbeobjekte prüfen wir im Einzelfall, bieten Sie sie uns gern an.

Was passiert mit dem Gewerbemieter?

Der Mietvertrag geht auf uns über. Für den Mieter ändert sich nur der Vermieter.

Brauche ich für die Anfrage die Gewerbemietverträge?

Für die erste Einschätzung nicht. Später brauchen wir die Verträge, um Laufzeiten und Bedingungen einzuschätzen.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 02.11.2026.

Ankaufsanfrage

Wohn- und Geschäftshaus anbieten

In wenigen Schritten, ohne Unterlagen. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und geben sie nicht weiter.

Schritt 1 von 5

Was möchten Sie verkaufen?

Diskret: Ihre Anfrage geht nur an uns. Kein Inserat, keine Weitergabe.

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