Ankaufsprofil
Gewerbeimmobilie verkaufen
Unser Schwerpunkt ist Wohnen. Gewerblich genutzte Immobilien können Sie uns trotzdem anbieten, wir prüfen jede Anfrage im Einzelfall und sagen Ihnen offen, ob sie zu uns passt.
Kurz gesagt: Utzschneider Immobilien prüft auch gewerblich genutzte Immobilien in Schwaben, im Allgäu und im westlichen Oberbayern, etwa Büro- und Praxisgebäude, Ladenlokale oder Häuser mit überwiegend gewerblicher Nutzung. Bestehende Gewerbemietverträge gehen beim Verkauf auf den Käufer über. Steuerliche Fragen wie die Umsatzsteuer klären Sie bitte vorab mit Ihrem Steuerberater.
Was Sie uns anbieten können
- Büro- und Praxisgebäude, auch mit einzelnen Wohnungen
- Ladenlokale und Geschäftshäuser in Innenstädten und Ortskernen
- Häuser mit überwiegend gewerblicher Nutzung, etwa ehemalige Gasthöfe oder Werkstätten mit Wohnungen
- Gewerbeeinheiten in gemischt genutzten Eigentümergemeinschaften
Ob ein Objekt zu uns passt, hängt vor allem von Lage, Nutzbarkeit und Zustand ab. Häuser, in denen Wohnungen und Gewerbe zusammenkommen, beschreiben wir ausführlicher auf der Seite Wohn- und Geschäftshaus verkaufen.
Was beim Verkauf von Gewerbeimmobilien anders ist
Mietverträge: Auch Gewerbemietverträge gehen beim Verkauf auf den Käufer über (§ 578 in Verbindung mit § 566 BGB). Für Käufer zählt besonders, wie lange die Verträge noch laufen. Ein Mietvertrag, der für länger als ein Jahr gelten soll, muss dafür in Textform geschlossen sein; sonst gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 578 Abs. 1 in Verbindung mit § 550 BGB).
Umsatzsteuer: Der Verkauf eines Grundstücks ist in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Ein Verkäufer, der Unternehmer ist, kann beim Verkauf an einen anderen Unternehmer aber darauf verzichten; das muss im notariellen Kaufvertrag erklärt werden (§ 9 UStG). Ob das für Sie sinnvoll oder sogar nötig ist, etwa weil früher Vorsteuer abgezogen wurde, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, bevor der Vertrag beurkundet wird.
Energieausweis: Die Pflicht, beim Verkauf einen Energieausweis vorzulegen, gilt auch für Nichtwohngebäude (§ 80 GModG).
Leerstand: Leere Läden oder Büros sind bei Gewerbeimmobilien häufiger als bei Wohnungen und wirken sich stärker auf den Preis aus. Sprechen Sie Leerstand und auslaufende Verträge offen an, dann lässt sich beides im Angebot berücksichtigen.
So prüfen wir Ihre Anfrage
Für die erste Einschätzung genügen Ort, Art der Nutzung, ungefähre Flächen und die Information, ob und an wen vermietet ist. Passt das Objekt grundsätzlich, sehen wir es uns bei einem Termin an. Mieterlisten, Mietverträge und Grundrisse brauchen wir erst danach. Eine Maklerprovision fällt nicht an, weil wir direkt kaufen.
Häufige Fragen
Kaufen Sie auch reine Gewerbehallen oder Industrieflächen?
Das ist nicht unser Schwerpunkt. Bieten Sie uns das Objekt trotzdem an, wir sagen Ihnen offen, ob es zu uns passt.
Was ist, wenn ein Gewerbemieter gerade auszieht?
Das ist kein Hindernis. Wir berücksichtigen den Leerstand und die Möglichkeiten zur Neuvermietung im Angebot.
Muss ich meine Gewerbemieter vor dem Verkauf informieren?
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es vor dem Verkauf in der Regel nicht. Für die Besichtigung stimmen wir den Termin mit Ihnen und den Mietern ab.
Quellen
- § 578 BGB (Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume)
- § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete), § 550 BGB
- § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen)
- § 80 GModG (Energieausweise)
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 31.10.2026.
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