Lexikon
Kauf bricht nicht Miete
Kurz gesagt: „Kauf bricht nicht Miete“ bedeutet: Wird eine vermietete Immobilie verkauft, bleibt der Mietvertrag bestehen und geht auf den Käufer über.
Der Grundsatz steht in § 566 BGB. Mit dem Eigentumswechsel tritt der Käufer an die Stelle des Verkäufers in alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. Der Mieter muss nichts unterschreiben und behält seine Wohnung zu den bisherigen Bedingungen. Auch die Mietkaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB).
Eine Kündigung durch den Käufer ist nur nach den allgemeinen Regeln möglich, etwa wegen Eigenbedarfs. Wurde die Wohnung nach Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gelten zusätzliche Sperrfristen (§ 577a BGB).
Utzschneider Immobilien übernimmt bestehende Mietverträge so, wie sie sind.
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