Verkaufssituationen

Immobilie verkaufen wegen Pflegeheim oder im Alter

Wenn die Wohnung zu groß, die Treppe zu steil oder ein Platz im Pflegeheim nötig wird, steht oft auch die Immobilie zur Entscheidung. Häufig kümmern sich Kinder oder andere Angehörige darum.

Kurz gesagt: Wer ins Pflegeheim zieht, kann seine Wohnung oder sein Mietshaus verkaufen. Kann der Eigentümer selbst nicht mehr handeln, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder einen Betreuer; ein Betreuer benötigt für den Verkauf die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Utzschneider Immobilien kauft direkt und nimmt sich Zeit für Eigentümer und Angehörige.

Wer darf verkaufen?

Solange der Eigentümer selbst entscheiden kann, unterschreibt er den Kaufvertrag beim Notar, auf Wunsch begleitet von Angehörigen. Ist das nicht mehr möglich, gibt es zwei Wege:

  • Vorsorgevollmacht: Hat der Eigentümer einer Person seines Vertrauens rechtzeitig eine Vollmacht erteilt, kann diese für ihn handeln. Für Grundstücksgeschäfte sollte die Vollmacht notariell beurkundet oder beglaubigt sein.
  • Rechtliche Betreuung: Gibt es keine Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Für den Verkauf einer Immobilie braucht der Betreuer die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Das verlängert den Ablauf, sollte also früh angestoßen werden.

Pflegekosten und Sozialamt

Reichen Rente und Pflegeversicherung für die Heimkosten nicht aus, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden. Dabei muss der Betroffene grundsätzlich zuerst sein eigenes Vermögen einsetzen (§ 90 SGB XII). Ein selbst bewohntes, angemessenes Haus ist geschützt, eine Immobilie, die nach dem Umzug ins Heim leer steht oder vermietet ist, in der Regel nicht. Kinder werden für die Kosten ihrer Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Lassen Sie sich hierzu beraten, etwa vom Sozialamt oder einer Pflegeberatung.

Verkaufen oder vermieten?

Manche Familien vermieten die Wohnung, um die Mieteinnahmen für das Heim zu nutzen. Das bedeutet aber Verwaltungsarbeit, oft aus der Ferne, und Kosten für Renovierung und Instandhaltung. Ein Verkauf schafft dagegen Klarheit und Liquidität. Welche Lösung passt, hängt von der Familie und der Immobilie ab.

Wie wir unterstützen

Wir kaufen Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser direkt, ohne Besichtigungsrunden. Wir sprechen mit dem Eigentümer und, wenn gewünscht, mit den Angehörigen. Möbel und Hausrat müssen nicht vor dem ersten Termin geräumt sein, wir sprechen offen darüber, was bleiben kann. Liegt eine Vollmacht vor oder läuft eine Betreuung, berücksichtigen wir die nötigen Schritte im Zeitplan.

Häufige Fragen

Kann die Wohnung verkauft werden, während Mutter noch darin wohnt?

Ja. Wann die Wohnung übergeben wird, regelt der Kaufvertrag. So kann der Umzug in Ruhe stattfinden.

Wie lange dauert die Genehmigung des Betreuungsgerichts?

Das ist je nach Gericht unterschiedlich und kann einige Wochen dauern. Wir planen das im Ablauf ein.

Erlischt ein Wohnrecht, wenn der Berechtigte ins Heim zieht?

Nein, nicht automatisch. Mehr dazu auf der Seite zu Wohnrecht und Nießbrauch.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.

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