Verkaufssituationen

Zwangsversteigerung droht

Raten können nicht mehr gezahlt werden, die Bank hat gekündigt, vielleicht ist schon ein Versteigerungstermin angesetzt. Auch in dieser Lage gibt es oft noch einen Ausweg.

Kurz gesagt: Auch wenn die Zwangsversteigerung bereits läuft, kann der Eigentümer die Immobilie in vielen Fällen noch selbst verkaufen, wenn der betreibende Gläubiger zustimmt und das Verfahren einstellen lässt. Der Kaufpreis fließt dann zuerst an die Gläubiger. Utzschneider Immobilien kauft auch in dieser Situation und bespricht den Ablauf mit Ihnen und der Bank.

Wie eine Zwangsversteigerung abläuft

Die Bank oder ein anderer Gläubiger beantragt beim Amtsgericht die Versteigerung. Das Gericht lässt ein Verkehrswertgutachten erstellen und setzt einen Termin fest. Im ersten Termin wird der Zuschlag versagt, wenn das höchste Gebot unter der Hälfte des Verkehrswerts liegt (§ 85a ZVG). Liegt es unter 70 Prozent, können Berechtigte die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). In späteren Terminen gelten diese Grenzen nicht mehr. Für Eigentümer ist das Ergebnis deshalb schwer vorherzusehen.

Warum ein freier Verkauf oft besser ist

Bei einem freien Verkauf verhandeln Sie selbst über den Preis, bestimmen mit über den Zeitpunkt und vermeiden, dass Ihre Immobilie öffentlich mit Gutachten und Fotos angekündigt wird. Auch für die Bank ist ein freier Verkauf oft attraktiv, weil er schneller und planbarer sein kann. Der betreibende Gläubiger kann deshalb bewilligen, dass das Verfahren eingestellt wird (§ 30 ZVG).

So läuft ein Verkauf in dieser Lage

  1. Sie sprechen offen mit uns über die Lage: Wer ist Gläubiger, wie hoch sind die Forderungen, gibt es schon einen Termin?
  2. Wir sehen uns die Immobilie an und machen Ihnen ein Angebot.
  3. Mit dem Angebot sprechen Sie oder Ihr Anwalt mit der Bank über die Einstellung des Verfahrens.
  4. Beim Notar wird der Kaufvertrag so gestaltet, dass die Gläubiger direkt aus dem Kaufpreis bezahlt werden und die Grundschulden gelöscht werden.

Wichtig ist, früh zu handeln. Je näher der Versteigerungstermin rückt, desto weniger Zeit bleibt für Gespräche mit der Bank und für den Notar.

Was wir zusagen und was nicht

Wir kaufen Wohnungen und Mehrfamilienhäuser auch dann, wenn ein Verfahren läuft, und wir melden uns innerhalb eines Werktags. Ob die Bank zustimmt, entscheidet sie selbst. Und wenn der Kaufpreis nicht ausreicht, um alle Forderungen zu decken, sagen wir Ihnen das ehrlich, statt falsche Hoffnungen zu machen. Lassen Sie sich in dieser Lage zusätzlich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt begleiten.

Häufige Fragen

Bis wann ist ein Verkauf noch möglich?

Bis zum Zuschlag im Versteigerungstermin, sofern der Gläubiger mitspielt. Praktisch braucht es aber einige Wochen Vorlauf für Bank und Notar.

Erfährt jemand von meiner Lage?

Ein laufendes Versteigerungsverfahren wird öffentlich bekannt gemacht. Ein freier Verkauf an uns läuft dagegen ohne Inserat und vertraulich.

Was ist, wenn mehrere Gläubiger beteiligt sind?

Dann müssen alle eingebunden werden, deren Rechte im Grundbuch stehen. Der Notar koordiniert die Löschungen.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.

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