Verkaufssituationen

Immobilie verkaufen ohne Makler

Ein Verkauf ohne Makler spart die Provision. Dafür übernehmen Sie selbst, was sonst der Makler erledigt. Hier sehen Sie, was das konkret bedeutet.

Kurz gesagt: Eine Immobilie ohne Makler zu verkaufen ist erlaubt und üblich, den Kaufvertrag muss aber immer ein Notar beurkunden (§ 311b BGB). Beim Privatverkauf übernehmen Sie Wertermittlung, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen selbst. Beim Direktverkauf an Utzschneider Immobilien entfallen Maklerprovision und Vermarktung, weil wir selbst kaufen.

Was ein Makler sonst übernimmt

Ein Makler schätzt den Wert, stellt Unterlagen zusammen, erstellt ein Exposé, inseriert, organisiert Besichtigungen, prüft Interessenten und begleitet die Verhandlung bis zum Notar. Dafür zahlen Käufer und oft auch Verkäufer eine Provision. Beim Verkauf einer Wohnung an Privatkäufer muss die Provision, wenn beide Seiten zahlen, in gleicher Höhe aufgeteilt werden (§ 656c BGB).

Was Sie beim Privatverkauf selbst erledigen

  • Wert einschätzen: Vergleichspreise, Bodenrichtwert, bei vermieteten Objekten die Mieteinnahmen. Ein zu hoher Preis verlängert die Vermarktung, ein zu niedriger kostet Geld.
  • Unterlagen beschaffen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Pläne, Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan, bei vermieteten Objekten Mietverträge.
  • Vermarkten: Fotos, Inserat, Anfragen beantworten.
  • Besichtigen: Termine abstimmen, bei vermieteten Objekten zusammen mit den Mietern.
  • Käufer prüfen: Kann der Interessent den Kaufpreis wirklich finanzieren?
  • Verhandeln und den Notar beauftragen: Den Vertragsentwurf erstellt der Notar, die Bedingungen müssen Sie vorher klären.

Wo die Risiken liegen

Die größten Risiken beim Privatverkauf sind ein falsch eingeschätzter Preis, Käufer, die kurz vor dem Notartermin abspringen, weil die Finanzierung nicht steht, und unklare Angaben zum Zustand. Mängel, die Sie kennen, sollten Sie offen nennen: Wer einen Mangel arglistig verschweigt, haftet auch dann, wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen ist (§ 444 BGB).

Direktverkauf: ohne Makler und ohne Vermarktung

Beim Direktverkauf verkaufen Sie an einen Käufer, der selbst erwirbt. Für Sie entfallen Inserat, Besichtigungstourismus und die Suche nach einem passenden Käufer. Wir kaufen Wohnungen und Mehrfamilienhäuser in Schwaben, im Allgäu und im westlichen Oberbayern für unseren eigenen Bestand. Eine Maklerprovision fällt nicht an. Prüfung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Brauche ich beim Verkauf ohne Makler einen Notar?

Ja. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird (§ 311b BGB). Das gilt mit und ohne Makler.

Welche Unterlagen brauche ich für die erste Anfrage bei Ihnen?

Für die erste Einschätzung keine. Ein paar Eckdaten genügen. Unterlagen sehen wir uns erst an, wenn das Objekt grundsätzlich passt.

Kann ich parallel mit einem Makler und mit Ihnen sprechen?

Ja. Unser Angebot ist unverbindlich. Prüfen Sie aber, ob Ihr Maklervertrag Ihnen Direktverkäufe erlaubt.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.

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