Verkaufssituationen
Immobilie verkaufen bei Trennung oder Scheidung
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert und ein Grund für Streit. Ein geordneter Verkauf kann beide Seiten entlasten.
Kurz gesagt: Gehört eine Immobilie beiden Ehepartnern, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Einigen sie sich nicht, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen. Utzschneider Immobilien kauft Wohnungen und Mehrfamilienhäuser direkt und ohne öffentliches Inserat.
Wem die Immobilie gehört
Entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch. Stehen beide Ehepartner als Eigentümer darin, gehört ihnen die Immobilie gemeinsam, meist je zur Hälfte. Ein Verkauf ist dann nur möglich, wenn beide mitwirken.
Auch wenn nur einer im Grundbuch steht, kann der andere mitreden: Wer im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, braucht für ein Geschäft über sein Vermögen im Ganzen die Zustimmung des Ehepartners (§ 1365 BGB). Das kann eine Immobilie betreffen, wenn sie den wesentlichen Teil des Vermögens ausmacht.
Die Wege im Überblick
- Einer übernimmt: Ein Partner zahlt den anderen aus und übernimmt die Immobilie, oft samt Kredit. Dafür muss die Bank mitspielen.
- Gemeinsam behalten: Bei vermieteten Objekten manchmal eine Lösung, wenn beide weiterhin zusammen entscheiden können.
- Gemeinsam verkaufen: Der Erlös wird geteilt, offene Kredite werden aus dem Kaufpreis abgelöst.
- Teilungsversteigerung: Einigen sich die Eigentümer nicht, kann jeder die Versteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Das ist der langwierigste und für beide Seiten belastendste Weg.
Worauf Sie achten sollten
Klären Sie früh, wie hoch die Restschuld ist und ob die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Beim Verkauf einer Wohnung, in der einer der Partner bis vor Kurzem selbst gewohnt hat, können steuerliche Fragen auftauchen. Und: Lassen Sie sich in der Scheidung selbst anwaltlich beraten, denn die Immobilie hängt eng mit Unterhalt und Zugewinnausgleich zusammen.
Wie wir Paare in Trennung unterstützen
Wir kaufen gemeinsame Wohnungen und Mehrfamilienhäuser direkt und ohne öffentliches Inserat. Weil beide zustimmen müssen, sollten auch beide dieselben Informationen haben. Termine stimmen wir mit beiden ab. Wer den anderen nicht treffen möchte, kann sich beim Notar vertreten lassen.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Hälfteanteil allein verkaufen?
Rechtlich ist das möglich, praktisch finden sich dafür kaum Käufer, weil sie die Immobilie mit dem Ex-Partner teilen müssten. Meist ist ein gemeinsamer Verkauf der bessere Weg.
Muss ich ausziehen, bevor verkauft wird?
Nein. Ob und wann die Wohnung frei wird, regeln Sie im Kaufvertrag. Wir finden mit Ihnen einen passenden Termin.
Wie läuft die Ablösung des Kredits?
Der Notar holt bei der Bank die Unterlagen zur Löschung der Grundschuld ein. Aus dem Kaufpreis wird zuerst die Bank bedient, der Rest geht an die Verkäufer.
Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.
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