Verkaufssituationen

Immobilie im Erbbaurecht verkaufen

Steht ein Haus auf fremdem Grund, gehört dem Eigentümer nur das Gebäude, nicht das Grundstück. Auch eine solche Immobilie lässt sich verkaufen, mit einigen Besonderheiten.

Kurz gesagt: Ein Erbbaurecht kann verkauft werden. Oft muss der Grundstückseigentümer zustimmen, wenn das im Erbbaurechtsvertrag vereinbart ist (§ 5 ErbbauRG). Wichtig für Käufer sind Restlaufzeit, Höhe und Anpassung des Erbbauzinses. Utzschneider Immobilien kauft auch Wohnungen und Mehrfamilienhäuser im Erbbaurecht.

Was ein Erbbaurecht ist

Beim Erbbaurecht darf jemand auf einem fremden Grundstück ein Gebäude haben (§ 1 Erbbaurechtsgesetz). Eigentümer des Grundstücks bleibt zum Beispiel eine Kirche, eine Stiftung oder eine Gemeinde. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte einen regelmäßigen Erbbauzins. Das Recht ist zeitlich begrenzt, oft auf 60 bis 99 Jahre, und steht in einem eigenen Erbbaugrundbuch.

Zustimmung des Grundstückseigentümers

In vielen Erbbaurechtsverträgen ist vereinbart, dass der Grundstückseigentümer einem Verkauf zustimmen muss (§ 5 ErbbauRG). Er darf die Zustimmung nicht ohne ausreichenden Grund verweigern, wenn der Käufer die Pflichten aus dem Vertrag erfüllen kann (§ 7 ErbbauRG). Der Notar holt die Zustimmung nach der Beurkundung ein. Planen Sie dafür etwas Zeit ein.

Was Käufer prüfen

  • Restlaufzeit: Wie viele Jahre läuft das Erbbaurecht noch, und was passiert am Ende mit dem Gebäude?
  • Erbbauzins: Wie hoch ist er heute, und wie wird er angepasst?
  • Heimfall: Unter welchen Bedingungen kann der Grundstückseigentümer das Erbbaurecht vorzeitig zurückverlangen?
  • Zustand: Wie bei jeder Immobilie zählen Gebäude, Mieter und Instandhaltung.

Wenige Käufer kennen sich mit Erbbaurechten aus, und manche Banken finanzieren sie nur zurückhaltend. Das ist ein Grund, warum ein Verkauf auf dem freien Markt länger dauern kann.

Wie wir Erbbaurechte kaufen

Wir kaufen Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser auch im Erbbaurecht. Wir sehen uns den Erbbaurechtsvertrag an, sprechen offen über Restlaufzeit und Erbbauzins und stimmen den Ablauf mit dem Notar und, wenn nötig, mit dem Grundstückseigentümer ab.

Häufige Fragen

Kann ich das Grundstück dazukaufen?

Manche Grundstückseigentümer verkaufen das Grundstück an den Erbbauberechtigten. Ob das möglich ist, entscheidet allein der Grundstückseigentümer.

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Das regelt der Vertrag. Häufig fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, der dafür eine Entschädigung zahlt (§ 27 ErbbauRG).

Gibt es auch Eigentumswohnungen im Erbbaurecht?

Ja, dann spricht man von Wohnungserbbaurechten. Für sie gelten die gleichen Grundsätze.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.

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