Ratgeber

Der Notartermin beim Immobilienverkauf

Ohne Notar kein Immobilienverkauf. Wer weiß, was beim Termin passiert, geht entspannter hinein.

Kurz gesagt: Ein Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Der Notar ist neutral, liest den Vertrag vor, erklärt ihn und sorgt danach für die sichere Abwicklung. Verbraucher sollen den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin erhalten (§ 17 BeurkG).

Die Rolle des Notars

Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er berät beide Seiten über die rechtliche Tragweite des Vertrags, entwirft ihn und sorgt nach der Unterschrift dafür, dass Zahlung und Eigentumswechsel Zug um Zug abgewickelt werden. Welchen Notar die Parteien beauftragen, können sie frei vereinbaren.

Der Vertragsentwurf

Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher soll der Verbraucher den beabsichtigten Text in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten (§ 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz). Nutzen Sie die Zeit: Lesen Sie den Entwurf, notieren Sie Fragen und klären Sie Unklarheiten vorab mit dem Notar.

Was Sie mitbringen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • bei Vertretung: die Vollmacht im Original
  • bei Erben: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Angaben zu bestehenden Krediten und Grundschulden

Was beim Termin passiert

Der Notar prüft die Identität, liest den Vertrag vollständig vor und erklärt ihn. Änderungen können noch während des Termins aufgenommen werden. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten. Ein Termin dauert meist ein bis zwei Stunden.

Was danach passiert

Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung für den Käufer, fragt bei der Gemeinde nach einem Vorkaufsrecht, holt Löschungsunterlagen der Bank ein und meldet den Vertrag dem Finanzamt. Liegen alle Voraussetzungen vor, teilt er dem Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Mehr dazu im Ratgeber zur Kaufpreiszahlung.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Notar?

Sie können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vollmacht sollte notariell beglaubigt sein. Sprechen Sie das vorab mit dem Notar ab.

Kann ich einen eigenen Notar vorschlagen?

Ja. Bei uns ist das ausdrücklich möglich, wenn es für Sie einfacher ist.

Was passiert, wenn ich mit dem Entwurf nicht einverstanden bin?

Dann wird er angepasst oder der Termin verschoben. Unterschrieben wird erst, wenn alle einverstanden sind.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Stand: 01.11.2026.

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