Lexikon

Auflassungsvormerkung

Kurz gesagt: Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum sichert, bis er endgültig eingetragen ist.

Zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung vergehen oft einige Wochen. Damit der Verkäufer in dieser Zeit nicht anderweitig über die Immobilie verfügt, wird für den Käufer eine Vormerkung eingetragen (§ 883 BGB). Spätere Verfügungen, die den Anspruch des Käufers beeinträchtigen würden, sind ihm gegenüber unwirksam.

Die Eintragung der Vormerkung ist in der Regel eine der Voraussetzungen dafür, dass der Kaufpreis fällig wird. Nach der Eigentumsumschreibung wird sie gelöscht.

Für Verkäufer heißt das: Nach dem Notartermin ist die Immobilie für andere Käufer gesperrt.

Quellen

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