Lexikon

Teilungsversteigerung

Kurz gesagt: Die Teilungsversteigerung ist eine Versteigerung beim Amtsgericht, mit der eine Eigentümergemeinschaft, etwa unter Erben oder Ex-Ehepartnern, aufgelöst wird.

Gehört eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam und können sie sich nicht über einen Verkauf einigen, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Das Amtsgericht lässt den Verkehrswert ermitteln und versteigert die Immobilie. Der Erlös wird anschließend unter den Eigentümern aufgeteilt.

Anders als bei der Zwangsversteigerung geht es nicht um Schulden, sondern um die Aufhebung der Gemeinschaft. Das Verfahren dauert oft lange, kostet Gerichts- und Gutachterkosten, und das Ergebnis hängt von den Geboten ab.

Deshalb ist ein einvernehmlicher Verkauf für alle Beteiligten meist der bessere Weg.

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