Lexikon
Zwangsversteigerung
Kurz gesagt: Bei einer Zwangsversteigerung lässt ein Gläubiger eine Immobilie gerichtlich versteigern, um aus dem Erlös seine Forderung zu bekommen.
Kann ein Eigentümer seine Kredite oder andere Schulden nicht bezahlen, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Grundlage ist das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Das Gericht lässt ein Verkehrswertgutachten erstellen, macht den Termin öffentlich bekannt und erteilt dem Meistbietenden den Zuschlag.
Im ersten Termin wird der Zuschlag versagt, wenn das Gebot unter der Hälfte des Verkehrswerts liegt (§ 85a ZVG). Der Gläubiger kann bewilligen, dass das Verfahren eingestellt wird (§ 30 ZVG), etwa wenn ein freier Verkauf vereinbart wird.
Ein freier Verkauf ist bis zum Zuschlag in vielen Fällen noch möglich, wenn der Gläubiger mitspielt.
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