Lexikon

Ertragswertverfahren

Kurz gesagt: Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus den Erträgen, die sie nachhaltig erwirtschaften kann, vor allem aus den Mieten.

Das Verfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt. Ausgangspunkt ist der Jahresrohertrag, also die nachhaltig erzielbaren Mieten. Davon werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Der verbleibende Reinertrag wird um die Verzinsung des Bodenwerts gemindert und über die Restnutzungsdauer und einen Liegenschaftszins kapitalisiert. Zum Schluss kommt der Bodenwert hinzu.

Besondere Umstände wie Sanierungsstau, Rechte im Grundbuch oder ungewöhnliche Mietverträge werden als Zu- oder Abschläge berücksichtigt.

Für Mehrfamilienhäuser ist das Ertragswertverfahren üblich, weil Käufer sie vor allem wegen der Mieteinnahmen erwerben.

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