Lexikon
Mietspiegel
Kurz gesagt: Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde.
Mietspiegel werden von Gemeinden oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam erstellt (§ 558c BGB). Ein qualifizierter Mietspiegel beruht auf wissenschaftlichen Grundsätzen und wird regelmäßig angepasst (§ 558d BGB). Nicht jede Gemeinde hat einen Mietspiegel, vor allem kleinere nicht.
Vermieter nutzen den Mietspiegel, um Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu begründen. Käufer eines Mehrfamilienhauses sehen daran, ob die heutigen Mieten darunter oder darüber liegen.
Beim Verkauf hilft der Mietspiegel, die Mieteinnahmen eines Hauses einzuordnen.
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