Fragen und Antworten
Wohnung oder Mietshaus geerbt: was tun?
Eine geerbte Wohnung oder ein geerbtes Mietshaus bringt Aufgaben mit sich, oft aus der Ferne und oft mit mehreren Erben. So gehen Sie Schritt für Schritt vor, mit den Zahlen zum Wohnungsbestand in unserem Ankaufsgebiet.
Kurz gesagt: Wer in Schwaben, im Allgäu und im westlichen Oberbayern eine Wohnung oder ein Mietshaus erbt, braucht zuerst einen Nachweis der Erbfolge, etwa einen Erbschein. Danach entscheiden die Erben, ob sie behalten, vermieten oder verkaufen; bei mehreren Erben müssen alle einem Verkauf zustimmen. Utzschneider Immobilien kauft geerbte Wohnungen und Mehrfamilienhäuser in Schwaben, im Allgäu und im westlichen Oberbayern direkt und stimmt Termine mit allen Erben ab.
Die ersten Schritte
Erbfolge nachweisen: Für das Grundbuch braucht es in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Wird die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist sie gebührenfrei.
Bestand aufnehmen: Mietverträge, Kontoauszüge, Versicherungen und bei Eigentumswohnungen die Unterlagen der Hausverwaltung sichten.
Mit den Miterben sprechen: Über eine Immobilie im Nachlass können die Erben nur gemeinsam verfügen. Eine gemeinsame Grundlage, etwa ein schriftliches Angebot, hilft bei der Entscheidung.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Behalten lohnt sich, wenn ein Erbe selbst einziehen oder die Vermietung übernehmen möchte. Vermieten bringt laufende Einnahmen, aber auch Arbeit, oft aus der Ferne. Ein Verkauf schafft Klarheit und lässt sich unter den Erben fair aufteilen. Für steuerliche Fragen, etwa zur Spekulationsfrist, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Die Zahlen in unserem Ankaufsgebiet
In den Landkreisen und Städten unseres Ankaufsgebiets gab es Ende 2024 zusammen 1.545.382 Wohnungen; 2024 kamen 10.051 neue hinzu (ohne die Kreise in Baden-Württemberg, für die keine Fertigstellungen auf Kreisebene veröffentlicht sind). In den Städten liegt der größte Teil der Wohnungen in Mehrparteienhäusern, auf dem Land überwiegen Ein- und Zweifamilienhäuser. Wer erbt, erbt deshalb je nach Ort eher eine Eigentumswohnung in einer Gemeinschaft oder ein Haus, das allein bewirtschaftet wird.
- Allgäu: 448.627 Wohnungen, im Schnitt zwischen 82,5 m² (Stadt Kempten) und 116,2 m² (Landkreis Unterallgäu).
- Augsburg und Umland: 351.343 Wohnungen, im Schnitt zwischen 75,0 m² (Stadt Augsburg) und 116,1 m² (Landkreis Aichach-Friedberg).
- Mittelschwaben und Donau: 399.477 Wohnungen, im Schnitt zwischen 99,5 m² (Landkreis Neu-Ulm) und 117,2 m² (Landkreis Donau-Ries).
- Ostwürttemberg: 218.849 Wohnungen, im Schnitt zwischen 101,2 m² (Landkreis Heidenheim) und 104,5 m² (Ostalbkreis).
- Lech, Ammersee und Pfaffenwinkel: 127.086 Wohnungen, im Schnitt zwischen 106,5 m² (Landkreis Weilheim-Schongau) und 113,5 m² (Landkreis Landsberg am Lech).
| Landkreis / Stadt | Wohnungen | davon in Häusern mit 3+ Wohnungen | Ø Wohnfläche | Fertiggestellt 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Allgäu | ||||
| Stadt Kempten | 36.420 | 73,9 % | 82,5 m² | 211 |
| Stadt Kaufbeuren | 23.845 | 64,8 % | 86,2 m² | 118 |
| Stadt Memmingen | 22.644 | 61,8 % | 90,0 m² | 84 |
| Landkreis Oberallgäu | 84.811 | 53,9 % | 98,9 m² | 448 |
| Landkreis Ostallgäu | 70.927 | 37,4 % | 110,8 m² | 556 |
| Landkreis Unterallgäu | 70.454 | 30,0 % | 116,2 m² | 630 |
| Landkreis Ravensburg | 139.526 | 48,8 % | 103,3 m² | k. A. |
| Augsburg und Umland | ||||
| Stadt Augsburg | 164.669 | 80,1 % | 75,0 m² | 1.500 |
| Landkreis Augsburg | 123.492 | 40,7 % | 109,2 m² | 1.194 |
| Landkreis Aichach-Friedberg | 63.182 | 31,8 % | 116,1 m² | 633 |
| Mittelschwaben und Donau | ||||
| Landkreis Günzburg | 60.756 | 31,6 % | 110,6 m² | 547 |
| Landkreis Neu-Ulm | 89.143 | 48,0 % | 99,5 m² | 887 |
| Landkreis Dillingen an der Donau | 45.044 | 25,3 % | 115,1 m² | 530 |
| Landkreis Donau-Ries | 64.213 | 28,3 % | 117,2 m² | 614 |
| Alb-Donau-Kreis | 93.871 | 34,3 % | 111,4 m² | k. A. |
| Landkreis Neuburg-Schrobenhausen | 46.450 | 31,0 % | 116,1 m² | 467 |
| Ostwürttemberg | ||||
| Landkreis Heidenheim | 64.618 | 41,2 % | 101,2 m² | k. A. |
| Ostalbkreis | 154.231 | 40,1 % | 104,5 m² | k. A. |
| Lech, Ammersee und Pfaffenwinkel | ||||
| Landkreis Landsberg am Lech | 58.517 | 35,5 % | 113,5 m² | 903 |
| Landkreis Weilheim-Schongau | 68.569 | 41,4 % | 106,5 m² | 729 |
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistik kommunal 2025; Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, GENESIS-Online, Stand Ende 2024. Für Baden-Württemberg ist der Anteil der Wohnungen in Häusern mit drei oder mehr Wohnungen auf alle Wohnungen bezogen. Landkreise mit allen Gemeinden, auch außerhalb unseres Ankaufsgebiets.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wohnung oder Mietshaus geerbt: was tun?
Können wir verkaufen, bevor der Erbschein da ist?
Gespräche, Besichtigung und Angebot sind schon vorher möglich. Den Kaufvertrag beurkundet der Notar, sobald die Erbfolge nachgewiesen ist.
Was ist, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?
Dann ist ein Verkauf zunächst nicht möglich, weil alle zustimmen müssen. Oft hilft ein konkretes Angebot als gemeinsame Grundlage.
Muss die Wohnung vorher geräumt werden?
Nein. Ist sie vermietet, bleibt der Mieter. Ist sie leer, sprechen wir offen darüber, was bleiben kann.
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