Lexikon

Spekulationsfrist

Kurz gesagt: Die Spekulationsfrist ist die Frist von zehn Jahren, innerhalb der ein Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie einkommensteuerpflichtig sein kann.

Im Gesetz heißt es „privates Veräußerungsgeschäft“ (§ 23 EStG). Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf einer Immobilie nicht mehr als zehn Jahre, ist ein Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Ausgenommen sind Immobilien, die im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurden.

Bei Erbschaft und Schenkung übernimmt der neue Eigentümer in der Regel die Frist des Vorbesitzers. Für Gewinne unter einer Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr fällt keine Steuer an.

Ausführlicher im Ratgeber zur Spekulationsfrist. Für Ihren Fall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Quellen

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