Lexikon

Notaranderkonto

Kurz gesagt: Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, über das der Notar den Kaufpreis abwickelt. Es wird nur genutzt, wenn ein besonderes Sicherungsbedürfnis besteht.

Der Notar darf Geld nur dann treuhänderisch verwahren, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht (§ 57 BeurkG). Im Regelfall zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an Verkäufer und abzulösende Banken, sobald der Notar die Fälligkeit bestätigt.

Ein Anderkonto kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel viele Gläubiger abzulösen sind, der Besitz vor der Eigentumsumschreibung übergehen soll oder andere Umstände eine zusätzliche Sicherung erfordern. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.

Für Verkäufer ist wichtig: Auch ohne Anderkonto ist die Zahlung durch die Fälligkeitsmitteilung des Notars abgesichert.

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