Lexikon
Lastenfreistellung
Kurz gesagt: Lastenfreistellung bedeutet, dass Belastungen im Grundbuch, die der Käufer nicht übernimmt, beim Verkauf gelöscht werden.
Im Kaufvertrag wird meist vereinbart, dass der Käufer die Immobilie frei von Grundschulden und anderen Belastungen erhält, soweit er sie nicht ausdrücklich übernimmt. Typisch sind Grundschulden für frühere Kredite.
Der Notar fordert bei den Gläubigern die Löschungsunterlagen an und teilt dem Käufer mit, welche Beträge aus dem Kaufpreis direkt an die Gläubiger zu zahlen sind. Erst wenn die Löschung gesichert ist, wird der Kaufpreis fällig.
Rechte wie ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch bleiben dagegen oft bestehen und werden vom Käufer übernommen, wenn das so vereinbart ist.
Quellen
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