Lexikon
Grundschuld und Löschungsbewilligung
Kurz gesagt: Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das meist einen Kredit absichert. Beim Verkauf wird sie mit der Löschungsbewilligung der Bank entfernt.
Wer eine Immobilie finanziert, lässt meist eine Grundschuld zugunsten der Bank im Grundbuch eintragen (§ 1191 BGB). Sie bleibt auch nach Rückzahlung des Kredits stehen, bis sie gelöscht wird.
Beim Verkauf fordert der Notar bei der Bank eine Löschungsbewilligung an. Ist der Kredit noch nicht vollständig getilgt, nennt die Bank den Ablösebetrag. Dieser wird aus dem Kaufpreis direkt an die Bank gezahlt, danach wird die Grundschuld gelöscht.
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Klären Sie das früh mit Ihrer Bank.
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