Lexikon

Erbbauzins

Kurz gesagt: Der Erbbauzins ist das regelmäßige Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für die Nutzung des Grundstücks zahlt.

Der Erbbauzins wird meist jährlich oder monatlich gezahlt und im Erbbaugrundbuch als Reallast eingetragen (§ 9 ErbbauRG). Seine Höhe richtet sich oft nach einem Prozentsatz des Bodenwerts bei Vertragsschluss. Viele Verträge enthalten eine Anpassungsklausel, die den Zins an die Entwicklung eines Preisindex koppelt.

Für Käufer ist der Erbbauzins ein wichtiger Kostenfaktor, ähnlich wie eine Pacht. Je höher er ist und je kürzer die Restlaufzeit, desto stärker wirkt er sich auf den Preis des Erbbaurechts aus.

Beim Verkauf geht die Pflicht zur Zahlung des Erbbauzinses auf den Käufer über.

Quellen

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