Lexikon
Denkmalschutz und Ensembleschutz
Kurz gesagt: Denkmalschutz bedeutet, dass ein Gebäude wegen seiner geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten werden soll. Veränderungen brauchen eine Erlaubnis.
In Bayern regelt das Denkmalschutzgesetz, was ein Baudenkmal ist. Dazu können einzelne Gebäude gehören, aber auch Ensembles, also Gruppen von Gebäuden wie eine historische Altstadt, deren Gesamtbild schützenswert ist (Art. 1 BayDSchG). Die Baudenkmäler sind in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege verzeichnet.
Wer ein Baudenkmal verändern, beseitigen oder in seiner Umgebung bauen will, braucht in der Regel eine Erlaubnis (Art. 6 BayDSchG). Dafür gibt es steuerliche Vorteile für Erhaltungsaufwendungen.
Beim Verkauf schreckt Denkmalschutz manche Käufer ab. Utzschneider Immobilien kauft auch denkmalgeschützte Wohnungen und Mehrfamilienhäuser.
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