Lexikon
Besitzübergang (Nutzen und Lasten)
Kurz gesagt: Mit dem Besitzübergang gehen Besitz, Nutzen und Lasten der Immobilie auf den Käufer über, meist mit der Zahlung des Kaufpreises.
Der Kaufvertrag legt einen Stichtag fest, an dem Besitz, Nutzen und Lasten übergehen, in der Regel mit vollständiger Kaufpreiszahlung (§ 446 BGB). Ab diesem Tag stehen dem Käufer die Mieten zu, und er trägt die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen und bei Eigentumswohnungen das Hausgeld. Auch das Risiko einer zufälligen Beschädigung geht über.
Der Besitzübergang ist nicht dasselbe wie der Eigentumsübergang. Eigentümer wird der Käufer erst mit der Eintragung im Grundbuch, die meist einige Wochen später erfolgt.
Für Verkäufer wichtig: Bis zum Stichtag erhalten Sie die Mieten und tragen die Kosten.
Quellen
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