Lexikon

Erhaltungsrücklage

Kurz gesagt: Die Erhaltungsrücklage ist das Geld, das eine Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum ansammelt.

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 heißt die frühere Instandhaltungsrücklage Erhaltungsrücklage. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört, eine angemessene Rücklage anzusammeln (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Die Eigentümer zahlen dafür einen Teil ihres Hausgelds ein.

Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer. Beim Verkauf einer Wohnung wird der Anteil daran nicht ausgezahlt, sondern bleibt in der Gemeinschaft.

Für Käufer zeigt die Höhe der Rücklage, wie gut ein Haus für anstehende Arbeiten vorgesorgt hat. Eine niedrige Rücklage bei großem Sanierungsbedarf deutet auf mögliche Sonderumlagen hin.

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